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Übergabe und Rückgabe von Gewerbeimmobilien

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Der richtige Platz für Ihr Unternehmen … in AURA und ARED Gewerbeobjekten!

Die Abteilung Gewerbeimmobilien ist Ihr Ansprechpartner, wenn Sie ein Büro, eine Halle oder ein Lager bei der AURA oder ARED gemietet haben.

Wenn Sie Fragen zur Buchhaltung oder allgemeinen Fragen haben, wenden Sie sich bitte an unser Mitarbeiterteam der Administration/Buchhaltung. Auf dieser Seite finden Sie vorab ein paar wichtige Informationen, welche wir für Sie gesammelt und zusammengestellt haben.

Die Übergabe - Endlich ist es soweit


ALLES IST UNTER DACH UND FACH
Einer Übergabe Ihres neuen Büros bzw. Ihrer Halle steht nicht mehr im Wege.
Bereits bei der Übergabe sind Mitarbeiter der AURA Hausverwaltung dabei, übergeben die Schlüssel, versorgen Sie mit den ersten notwendigen Informationen.

Bei der Übergabe muss die im Mietvertrag vereinbarte Kaution hinterlegt werden sowie der Mietvertrag unterzeichnet werden.

Die Zählerummeldungen für Strom, Gas bzw. Heizung werden ausschließlich von uns bei der Übergabe (und auch bei der Rückgabe) abgelesen und an die Versorgungsunternehmen von uns weitergeleitet. Sie bekommen die Unterlagen dann direkt an Ihre neue Adresse zugeschickt. Somit bleiben Ihnen unnötige Wege erspart.

Wenn alle Fragen und Anliegen geklärt sind, ist es endlich soweit – die Schlüssel werden an Sie übergeben. Sie können Ihre neues Objekt übernehmen und rasch und unbürokratisch Ihren Betrieb aufnehmen.

 

Kündigung des Miet- bzw. Vertragsverhältnisses


Es ist ein Standortwechsel oder eine Firmenschließung geplant? Wenn wir Ihnen keine passende Lösung mehr anbieten können, sind folgende Punkte zu beachten.

 

Was ist bei einer Kündigung zu tun? 

  • Kündigungsbedingungen bzw. Kündigungsfrist im Mietvertrag bzw. in der Vereinbarung nachlesen. Diese Information finden Sie in der Regel unter dem Punkt „Vertragsdauer".
  • Kündigungsschreiben aufsetzen und rechtzeitig an die Hausverwaltung – am besten mittels Einschreiben – senden. Das Schreiben muss vor Beginn der Kündigungsfrist eingelangt sein.
    Beispiel: Sie möchten unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist zum 30.06. kündigen. In dem Fall muss das Schreiben spätestens am 31.03. bei der Hausverwaltung eingelangt sein.
  • Sie erhalten dann eine schriftliche Bestätigung Ihrer Kündigung und sämtliche Informationen, was im Zuge der Objektsrückgabe zu beachten ist.
    Als kleine Hilfe haben wir für Sie Muster für KÜNDIGUNGSSCHREIBEN hinterlegt.

 

Rückgabe des Mietobjekts


Wir bitten Sie uns rechtzeitig betreffend eines Rückgabetermins zu kontaktieren.

Bei der Rückgabe müssen alle von uns an Sie übergebenen Schlüssel retourniert werden. Bitte daher bereits im Vorfeld alle Schlüssel herrichten (eventuelle Schlüsselbestellungen beachten).

Sollten Unklarheiten auftreten, steht Ihnen Frau Julia Leitner gerne für Rückfragen zur Verfügung.
Wichtig: Strom-, Gas- und / oder Wärmemengenzähler werden ausnahmslos nur von der AURA Hausverwaltung abgelesen und umgemeldet!

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AURA HAUSVERWALTUNG GMBH

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